§ 6
Trolling und Baiting
- 01Das vorsätzliche Stören einer Roleplay-Situation oder eines Spielers ist strengstens verboten. P
- 02Das bewusste und unbegründete Provozieren von Fraktionen, um künstlich deren Aufmerksamkeit zu erhalten, ist verboten. Dazu zählt beispielsweise das absichtliche Betreten einer polizeilichen Sperrzone oder das grundlose Belagern eines PD-Gebäudes.
- 03Unangebrachte Steam- oder Charakternamen können vom Team zur Änderung angeordnet werden.
- 04Grundloses Hupen, Waffe ziehen und wieder einpacken, Reifen durchdrehen, Donuts mit Fahrzeugen sowie grundloses Provozieren oder Beleidigen vor einem Fraktionsgebiet können als Baiting gewertet werden. W
- 05Es ist strengstens verboten, sich als Mitglied einer Fraktion auszugeben, der man nicht angehört.
