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Regelwerk · Kapitel 06

Trolling und Baiting.

Das vorsätzliche Stören von Roleplay und das Provozieren von Fraktionen.

Stand
21.09.2026
Umfang
1 Paragraph
Lesezeit
ca. 1 Minuten
SanktionenWVerwarnung1T1 Tag3T3 Tage7T7 TagePdauerhaftRichtwerte, das Team entscheidet im Einzelfall.
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§ 6

Trolling und Baiting

  1. 01Das vorsätzliche Stören einer Roleplay-Situation oder eines Spielers ist strengstens verboten. P
  2. 02Das bewusste und unbegründete Provozieren von Fraktionen, um künstlich deren Aufmerksamkeit zu erhalten, ist verboten. Dazu zählt beispielsweise das absichtliche Betreten einer polizeilichen Sperrzone oder das grundlose Belagern eines PD-Gebäudes.
  3. 03Unangebrachte Steam- oder Charakternamen können vom Team zur Änderung angeordnet werden.
  4. 04Grundloses Hupen, Waffe ziehen und wieder einpacken, Reifen durchdrehen, Donuts mit Fahrzeugen sowie grundloses Provozieren oder Beleidigen vor einem Fraktionsgebiet können als Baiting gewertet werden. W
  5. 05Es ist strengstens verboten, sich als Mitglied einer Fraktion auszugeben, der man nicht angehört.