Dienstfahrzeuge aller staatlichen Fraktionen müssen realistisch und passend zur jeweiligen Fraktion gestaltet sein. Unrealistische oder auffällige Tuning-Elemente sind nicht gestattet. Dazu zählen insbesondere unrealistische oder auffällige Felgen, beispielsweise Felgen mit Dollarzeichen, Felgen in auffälligen Farben außerhalb von Schwarz, Grau oder Weiß, übermäßig stark getönte Scheiben, übertriebenes oder unrealistisches Fahrzeugtuning sowie Tuning, welches offensichtlich nicht zum jeweiligen Dienstfahrzeug passt.
Grundsätzlich gilt: Dienstfahrzeuge sollten so gestaltet sein, wie man sie auch im realen Einsatz erwarten würde. Die jeweilige Fraktionsleitung ist dafür verantwortlich, dass ihre Dienstfahrzeuge entsprechend angepasst und verwendet werden.