§ 4.1
Allgemeine Schusscall-Regeln
- 01Das Benutzen von Waffen, egal ob Nah- oder Fernkampfwaffen, ist nur im äußersten Notfall erlaubt. 1T bis 7T
- 02Ein einfaches Rammen oder eine Beleidigung ist kein ausreichender Grund, direkt eine Waffe zu ziehen. 1T bis 7T
- 03Ein verbaler Schusscall muss klar und deutlich ausgesprochen werden. Beispiel: "Stehen bleiben oder ich schieße!"
- 04Dem Gegenüber muss eine realistische Handlungszeit von mindestens drei bis fünf Sekunden gegeben werden. W bis 7T
- 05Ein indirekter Schusscall kann durch das Richten einer Waffe auf eine Person in Verbindung mit einer entsprechenden Forderung erfolgen.
- 06Bei beiden Formen muss sichergestellt sein, dass zwischen den Parteien Kontakt besteht und die Gegenpartei den Call wahrgenommen hat. Beispiele für einen indirekten Schusscall: das Betreten eines Fraktionsanwesens bzw. einer Hood, der Versuch, das eigene Fahrzeug vor den Augen des Besitzers zu stehlen, das Betreten einer Sperrzone. Unnötiges Beleidigen und Provozieren kann unter Umständen ebenfalls einen indirekten Schusscall ermöglichen.
